PPWR (EU) 2025/40: Was Ihr Verschlusslieferant pro Artikelnummer dokumentieren muss

Die sechs Abschnitte einer Lieferantenerklärung, die Fristen 2026, 2028 und 2030 und die Formulierungen, die Auditoren erwarten.

ComplianceLesezeit 7 MinutenAktualisiert 7. Okt. 2026
Triggerpumpe VM-01E auf einem Stapel unterschriebener und gestempelter Dokumente

Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) gilt seit dem 12. August 2026 und ersetzt die Richtlinie 94/62/EG. Für eine Marke oder einen Abfüller bedeutet das vor allem eines: Ihre Compliance-Akte muss Daten pro Verpackungskomponente und pro Artikelnummer enthalten. Ein allgemeines Lieferantenschreiben akzeptieren Auditoren nicht mehr. Das sollte Ihnen ein Verschlusslieferant liefern, und das liefern wir.

01 · Wer wofür verantwortlich ist

Die Verordnung verpflichtet den Hersteller, der Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, sowie Importeure und Händler. Wenn wir eine Triggerpumpe aus China importieren und unter unserem Namen in der EU verkaufen, tragen wir für diese Komponente die Pflichten des Herstellers und des Importeurs: technische Dokumentation und eine Konformitätserklärung für die Verpackungskomponente, aufbewahrt für fünf Jahre. Sie als Abfüller tragen die Pflichten für die fertige Verpackungseinheit (Flasche plus Verschluss). Unsere Erklärung unterstützt Ihre Akte. Sie ersetzt nicht Ihre eigene Konformitätserklärung, wenn Sie der Hersteller der befüllten Verpackung sind.

02 · Die sechs Abschnitte einer Lieferantenerklärung

  1. Materialliste: jedes Teil mit Material und Gewicht. Für eine VM-01E: Gehäuse, Hebel, Verschluss und Düse aus PP; Kolben und Ventilkörper aus PP/PE; Feder SUS304; Glaskugel; Steigrohr aus LDPE. Kunststoffanteil nach Gewicht 89 bis 96 %, je nach Modell.
  2. Materialaufschlüsselung: überwiegendes Material PP (Recyclingcode 05), PE/LDPE (04), Stahl, Glas, Aluminium, wo verwendet. Rezyklatanteil, heute mit 0 % angegeben.
  3. Bedenkliche Stoffe: Summe aus Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom nicht über 100 ppm; keine REACH-SVHC über 0,1 %; keine zugesetzten Phthalate, PFAS oder BPA.
  4. Recyclingfähigkeit: heute die Designfakten (Monomaterial oder nicht, Farben, kein Carbon Black, keine metallisierten Schichten). Die Stufen A, B, C werden ab 1. Januar 2030 verbindlich. Bevor die Kriterien verabschiedet sind, kann keine Stufe vergeben werden, und eine seriöse Erklärung sagt das auch.
  5. Eignung: bestimmungsgemäße Verwendung und Kontakt mit dem Füllgut; Prüfberichte zum Lebensmittelkontakt für die Kunststoffe, wo relevant.
  6. Grundlage: die Lieferantenerklärung des Werks, technische Datenblätter und Sicherheitsdatenblätter der Kunststoffe, Prüfberichte, Datum und Unterschrift.

03 · Der Zeitplan

  • 12. August 2026: Die PPWR gilt. Stoffbeschränkungen, technische Dokumentation, Lieferantenerklärungen pro Artikelnummer.
  • 1. Januar 2028: Kriterien für recyclinggerechtes Design in delegierten Rechtsakten fällig; harmonisierte Kennzeichnungspflicht ab 12. August 2028.
  • 1. Januar 2030: Recyclingfähigkeitsstufen A, B, C verbindlich; Verpackungen unter Stufe C dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Mindestziele für den Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen beginnen.

REACH läuft parallel: Die Pflicht nach Artikel 33, über SVHC-Gehalte zu informieren, gilt unabhängig von der PPWR, und eine SCIP-Meldung ist fällig, wenn ein SVHC 0,1 % überschreitet.

04 · Formulierungen, die Auditoren akzeptieren

Pro Artikelnummer, nicht pro Produktfamilie. Datiert und unterschrieben, auf dem Briefpapier des Lieferanten. Zahlen mit Einheiten und Grenzwerten, nicht einfach „konform“. Eine benannte Grundlage (welche Werkserklärung, welche Unterlagen zu den Kunststoffen). Eine klare Aussage darüber, was nicht behauptet wird: noch keine Recyclingfähigkeitsstufe, Rezyklatanteil 0 %. Wenn Ihr Abnehmer eine Vorlage schickt, füllen wir sie mit denselben Daten aus.

05 · So erhalten Sie Ihre Erklärung

Senden Sie uns Ihre Artikelnummern oder unsere (zum Beispiel VM-01E-S316) und ob eine Vorlage Ihres Abnehmers ausgefüllt werden muss. Die Erklärungen sind auf Englisch und werden auf Anfrage gesendet. Das Anfrageformular finden Sie auf der Seite Compliance.

Dieser Artikel beschreibt unser Verständnis der Verordnung mit Stand September 2026 und ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihre eigenen Pflichten mit einem Compliance-Berater.

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